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Hallenordnung

 

  • Die Halle ist ausschließlich mit profillosen Tennisschuhen  zu betreten. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragen von Straßenschuhen in der Festen Halle ist verboten.
  • Das Betreten der Tennishalle durch Besucher und Zuschauer ist nur mit Überschuhen erlaubt, die von uns bereitgestellt werden.
  • Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
  • Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).
  • Das Licht in der Tennishalle ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben.  
  • Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  • Während der Sommerspielzeit haben die  für die Durchführung des Tennistrainings autorisierten Trainer das bevorzugte Recht, das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Halle fortzusetzen. Sie besitzen damit ein Spielvorrecht gegenüber Mieter einzelner Stunden. Ein Vorrecht auf die Nutzung gegenüber Dauerbuchern haben sie jedoch nicht!
  • Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.
  • Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des TCBKS bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  • Die Geschäftsleitung und die TCBKS-Gastronomie sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis übt das Hausrecht aus.
  • Die Hallentemperatur sollte  12 Grad nicht unterschreiten. Das TCBKS bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei über 15 Grad zu halten.
  • Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht.  
  • Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.

 

Haftungsausschluss

 

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.

 

Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle des TCBKS zu melden.

 

Eine Haftung des TCBKS und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, 

Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.

 

Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt das TCBKS keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

 

Geltungsbereich / Gerichtsstand / Sonstiges

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem TCBKS gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bernkastel-Kues.

 

Das TCBKS wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Geschäftsleitung vertreten.  

 

Datenschutzerklärung

 

Die Mieter willigen ein, dass zum Zwecke der Buchung, Rechnungslegung usw. ihre persönlichen Daten, soweit sie vom Hallenmieter zur Verfügung gestellt wurden, vom TCBKS gespeichert und verarbeitet werden.

 

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

 

Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung vom 01.05.2019 in Kraft.